Haupt- und Abgasuntersuchung
Haupt- & Abgasuntersuchung (Prüfung im Haus von der DERKA und der KÜS)
In Deutschland unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge einer Untersuchungspflicht. Das Fahrzeug muss in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO) vorgeführt werden. Durch diese Untersuchung wird sichergstellt, dass sich keine Sicherheitsmängel an den im Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugen befinden. Durch die regelmäßige Kontrolle dievese Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden wodurch auch Folgeschäden vermieden werden können.
Wird die Fahrzeugsicherheit bei der Prüfung nach §29 StVZO von einer staatlich anerkannten Prüforganisation festgestellt wird das mit der Anbringung der Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen bestätigt. Zusätzlich wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt und ein Eintrag im Fahrzeugschein gemacht. Nur mit gültiger HU-Plakette ist die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland erlaubt. Der Prüfintervall bei einem Neuwagen liegt bei 3 Jahren und danach alle 2 Jahren.
Was wird für den Untersuchungstermin benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Früher Kraftfahrzeugschein)
- Bei einer Nachuntersuchung wird auch der erste Prüfbericht (Mängelbericht) benötigt
- Sollten am Fahrzeug baulichen Veränderungen vorgenommen worden sein, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, werden Prüfzeugnisse und Abnahmebestätigungen von Anbauteilen benötigt.
Check Up vor der Hauptuntersuchung (Das können Sie vorab selber prüfen)
- Warndreieck
- Verbandskasten (muss der DIN 13164 unterliegen - legen Sie auch bitte 2 FFP2 Masken dazu)
- Sicherheitsweste
Wann ist mein Fahrzeug HU/AU fällig
- Auf dem hinteren Kennzeichen ihres Fahrzeugs ist eine Plakette aufgeklebt, auf diese können Sie Jahr und Monat ablesen an dem Ihr Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.
- Der nächste Prüftermin wird durch die Zahl angegeben die oben steht (Monat) und die die in der Mitte (Jahreszahl) steht. Sie wird nicht Angezeigt durch das schwarze Feld zwischen der 1 und 12.
- Sie finden in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 das Datum von dem nächsten HU Termin.
- Alle weiteren Eintragungen können Sie am Stempel auf der Rückseite des Kfz-Scheines ablesen.
- Auf Wunsch erhalten unsere Kunden, die HU/AU bei uns im Hause durchführen lassen alle zwei Jahre ein Erinnerungsschreiben.