Reifenservice & Einlagerung
Reifen die Schuhe von ihrem Fahrzeug.
In Deutschland gibt es seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht. Laut der Straßenverkers-Zulassungs-Verordnung (StVZO) ist die Winterreifenplicht nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sondern an gewisse Wetterverhältnisse gebunden. Das heißt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte darf nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden darf.
Durch den §36 StVZO gelten nur Reifen als Winterreifen die mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der UN-Regelung Nr. 117 gekennzeichnet sind.
Reifenpanne mit Winterreifen
Sie haben eine Reifenpanne und es steht nur ein Sommerreif zu Verfügung. Als Notbehelf ist die Montage eines Sommerreifens zulässig. Es muss allerdings bei der nächst möglichen Gelegenheit auf Winterreifen gewechselt werden.
Winterreifen Pflicht im Ausland
Bevor Sie in den Winterurlauf fahren sollten Sie unbedingt abklären welche Gesetze, Vorschriften oder Empfehlungen für Winterreifen und Schneeketten in unseren Nachbarländern gelten. Die Vorgaben reichen von keinen Gesetzen zu definitiven Gesetzen über Empfehlungen bis hin zu kurzfristig beschlossenen Gesetzen.
Neue Reifen ab wann?
Der Gesetzgeber schreibt unter anderem eine Mindestprofiltiefe vor. Laut § 36 Bereifung und Laufflächen muss das Hauptprofil im mittleren Bereich der Reifen-Lauffläche mindestens 1,6 Millimeter betragen. Das gilt für Winter als auch für Sommerreifen.
Bei einer Profiltiefe von 1,6mm kann man aber nur von einer Grundsicherheit sprechen. Im Winter wenn die Fahrbahn häufig nass und teilweise schneebedeckt ist, wäre ein 1,6 Millimeter tiefes Profil beispielsweise fahrlässig. Als Richtwert sollte man für Sommerreifen 3mm und für Winterreifen 4mm einhalten
Bei dem alter der Reifen sollte nach Maximal 10 Jahren Schluss sein. Je nach Hersteller, Marke oder Einsatzgebiet kann auch ein früherer Wechsel notwendig sein.
Die Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und nicht für geparkte Fahrzeuge. Somit darf im Winter auch mit Sommerreifen gefahren werden, wenn zuverlässig vermieden werden kann, dass das Fahrzeug bei winterlichen Verkehrsverhältnissen gefahren wird (z.B. Zweitwagen, Oldtimer …)